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Die Hattersheimer GRÜNEN haben sich zum Bebauungsplan für das neue Rechenzentrum im Kastengrund klar positioniert. „Wir müssen uns auf den Weg zu einer klimaneutralen Stadt machen“, erläutert die Fraktionssprecherin Nathalie Ferko die Ablehnung der Fraktion: „Alle Neuplanungen müssen deshalb diese Voraussetzungen erfüllen. Bei dem geplanten Rechenzentrum am Kastengrund wird wieder einmal eine Chance vertan.“
Von den GRÜNEN wurden Festschreibungen im Bebauungsplan gefordert, die andernorts längst zum Standard gehören. Großflächige Versiegelungen und der immense Energieverbrauch müssen kompensiert werden. Aber Energieträger, die für die alternative Energiegewinnung der Zukunft ein „MUSS“ sind, werden von den Verantwortlichen der Stadt Hattersheim vernachlässigt bzw. gar nicht als Option gesehen. Dabei bieten sich die großen Flächen der Dächer und Fassaden für die Installation von Photovoltaikmodulen an. Diese Möglichkeit der Kompensation hatten die GRÜNEN bereits für die Rechenzentren an der Voltastrasse angeregt.
Die Hattersheimer GRÜNEN schließen sich dem Vorschlag der Stadt Hanau an, dass sich die Kommunen im Rhein-Main-Gebiet abstimmen und auf gemeinsame Vorgaben für B-Pläne und städtebauliche Verträge mit den Betreibern von Rechenzentren verständigen sollen.
Es ist notwendig ein Konzept für die gesamte Region zu entwickeln, um zu regeln, wie viel Fläche versiegelt werden darf, wie viel Energie durch Photovoltaik kompensiert werden muss, und dass für die Kühlung der Server kein Trink- sondern Brauchwasser verwenden werden muss, um nur einige Beispiele zu nennen.
Auf Drängen der GRÜNEN Fraktion findet sich nun in der geänderten Vorlage die Auflage die Gestaltung der Außenfassade mit der Stadt abzusprechen. „Ein kleines Zugeständnis“, so Fraktionsmitglied Uwe Broschk: „wobei zu hoffen bleibt, dass dann unsere Vorschläge auch Berücksichtigung finden.“
Die GRÜNEN monieren weiter, dass der Naturschutzausgleich für den neuen B-Plans auf dem Gebiet des Schwarzbaches umgesetzt wird.
Die Renaturierung des Schwarzbaches im Bereich der Gemarkung Hattersheim ist jedoch eine Pflichtaufgabe, die durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben ist und sowieso umgesetzt werden muss. Eine ohnehin notwendige Maßnahme als ökologischen Ausgleich für ein neues Baugebiet zu deklarieren ist nicht zu verantworten.
Wir brauchen beides: naturbelassene Flächen für den Fortbestand der Flora und Fauna und als Naherholungsgebiet für die wachsende Bevölkerung im Ballungsraum Rhein-Main UND einen ökologischen Ausgleich für neuversiegelte Bauflächen.
Das Gebiet des Kastengrunds, dessen Grenzen an die Wasserschutzzone und an das Naturschutzgebiet Weilbacher Kiesgruben anschließt, ist ein sensibles Terrain. Die Vorgaben im Bebauungsplan hätten deshalb noch intensiver betrachtet und behandelt werden müssen, um unser aller Lebensraum zu erhalten.
Der Bundesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Social-Media-Redakteur*in (m/w/d).
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