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Hier finden Sie alle Informationen, die wir zusammengetragen haben zu diesem Thema
Antrag und Anfragen der Grünen Fraktion für die kommende Stadtverordnetenversammlung am 16. Mai 2024 um 19:30 in der Stadthalle. Die Beratungen der Anträge erfolgt in den Ausschusssitzungen am 7. und 8. Mai ab 18:30 im Hessensaal des alten Posthofs.
Alle Sitzungen sind öffentlich. Wir freuen uns, wie immer, auf den Besuch interessierter Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Eine gemeinsame Sondersitzung des UBVs und des HFAs zum Thema Flächennutzungsplan zu veranstalten. Dort sollen folgende Punkte behandelt werden:
- Position der gewählten Vertreter der Stadt Hattersheim in der Regionalversammlung zu dem Planungsentwurf
- Aktueller Stand der Dinge
- Mögliche Konfliktpunkte zwischen Regierungspräsidium und der Stadt Hattersheim
- Änderungen zum vorherigen Flächennutzungsplan
Begründung:
Eine Sondersitzung zum Thema Flächennutzungsplan ist von entscheidender Bedeutung, um alle relevanten Informationen zu sammeln, Standpunkte auszutauschen und gemeinsame Strategien für die Zukunft der Stadt Hattersheim gemeinsam und transparent zu entwickeln. Dies trägt dazu bei, sicherzustellen, dass die städtebauliche Planung der Stadt Hattersheim den Bedürfnissen und Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.
Begründung:
Wie auf der Website der German Datacenter Association zu lesen ist, gehört Bürgermeister Klaus Schindling dem Vorstand des Interessenverbands an. Seine Zuständigkeiten werden als „Mitglieder, Schnittstelle Politik/Kommunen“ aufgeführt. Die aufgeführten Zuständigkeiten lassen vermuten, dass Herr Schindling demgemäß sowohl für die Betreuung von Mitgliedsunternehmen als auch für die Interessensvertretung von Rechenzentrumsbetreibern gegenüber politischen Gremien wie den Magistraten oder Stadtverordnetenversammlungen von Kommunen zuständig ist. Daraus können sich Interessenskonflikte zwischen dieser Lobby-Tätigkeit und den Aufgaben als Bürgermeister der Stadt Hattersheim ergeben.
Wir fragen daher den Magistrat:
Begründung:
Während der Offenlage des Bebauungsplans für die Rechenzentren im Kastengrund wurde seitens der Stadt folgende Antwort auf die Frage nach der Wasserversorgung gegeben: Der Betreiber der Rechenzentren wird kein Wasser aus dem Grundwasser der Stadt Hattersheim zur Kühlung der Anlagen entnehmen. Die Verantwortung für die Wasserbeschaffung liegt bei ihnen selbst. Zur Not können sie auf Lastwagen zurückgreifen, und der Wasserverbrauch sei ohnehin nicht besonders hoch. Seitdem wurden weitere Rechenzentren angesiedelt (Voltastraße), und weitere sind in Planung (Gewerbegebiet Nord). Viele Rechenzentrumsbetreiber planen aus Energiespargründen Wasserkühlungstechnologien zur Kühlung einzusetzen.
Wir fragen daher den Magistrat:
Begründung:
In den letzten Sitzungsrunden wurden den Stadtverordneten vermehrt Verträge, Vereinbarungen und Konzepte vorgelegt. Diese wurden meist von externen Anbietern entworfen. Bei der aktuellen Haushaltslage ist es wichtig, alle Ausgaben zu kennen, zu überprüfen und mögliche Einsparpotenziale zu eruieren.
Wir fragen daher den Magistrat:
Begründung:
Im Hattersheimer Stadtanzeiger vom 11. April 2024 hieß es betreffend die Nutzung von Fernwärme: „Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, aus der dann die Ausführungsplanung mit Kostenschätzung entwickelt wird.“ Weiter wurde mündlich in der Bürgerversammlung angekündigt, dass eine Gesellschaft gegründet werden soll, die die Wärmenutzung koordinieren und lieferbar machen soll.
Wir fragen daher den Magistrat:
Begründung:
Im Hattersheimer Stadtanzeiger vom 11. April 2024 hieß es betreffend die Nutzung von Fernwärme: „Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, aus der dann die Ausführungsplanung mit Kostenschätzung entwickelt wird.“ Weiter wurde mündlich in der Bürgerversammlung angekündigt, dass eine Gesellschaft gegründet werden soll, die die Wärmenutzung koordinieren und lieferbar machen soll.
Wir fragen daher den Magistrat:
Oft wird eine persönliche Betroffenheit erst erkannt, wenn die Bagger anrollen oder der Betrieb aufgenommen wird. Deshalb war es unser Anliegen, Sie auf die Planungen und die festgelegten Fristen für mögliche Stellungnahmen aufmerksam zu machen.
Für das Plangebiet nördlich und westlich des Hattersheimer Friedhofs laufen derzeit zwei Offenlagen.
1. Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans
beim Regionalverband Frankfurt Rhein-Main (beantragt durch die Stadt Hattersheim)
https://www.region-frankfurt.de/Unsere-Themen-Leistungen/?NavID=3255.62
Die Offenlage (Änderung des RegFNP) endete am 8. Februar 2024. Stellungnahmen hierzu werden derzeit noch geprüft.
Die bisherige Planaussage:
Das soll geändert werden in:
2. Die Aufstellung des Bebauungsplans N116 durch die Stadt Hattersheim (Voraussetzung hierfür ist die Änderung des RegFNP)
Die Offenlage endete am 5. April 2024 und soll in der Ausschusssitzungen am 7. und 8. Mai ab 18:30 im Hessensaal des alten Posthofs sowie in der Stadtverordnetenversammlung am 16. Mai 2024 um 19:30 in der Stadthalle behandelt werden.
Alle Sitzungen sind öffentlich. Wir freuen uns, wie immer, auf den Besuch interessierter Bürgerinnen und Bürger.
Die Unterlagen zum B-Plan N116 „Erweiterung Gewerbegebiet-Nord“ findet man durch Anklicken Bebauungspläne (hattersheim.de)
Weitere wichtige Informationen zum Thema wurden in der Stellungnahme Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisverband Main -Taunus thematisiert
3. Es hat sich eine Bürgerinitiative gegründet
https://buergerinitiative-hattersheim.de/
Diese Petition ist als zusätzliche Willensbekundung gedacht und ersetzt nicht die Einwendungen.
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Nehmen Sie bei Fragen oder Anregungen gerne "Kontakt" mit uns auf.
Kritische Punkte, die beim Ortstermin angesprochen wurden
Grundsätzliches und Lage:
Am 10. Oktober 2014 wurde der Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010 zugunsten einer Erweiterung des „Gewerbegebietes Nord“ und eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel: Bau- und Heimwerkermarkt und Baustoff-Drive-In“ im Bereich nördlich der Mainzer Landstraß vom Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt. In der Begründung wurde explizit angeführt:
„Außerdem gehe mit einer Erweiterung zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, die aber in diesem Bereich 'Vorrang vor anderen Nutzansprüchen' habe“ .
Bereits heute gibt es in Hattersheim – nach Frankfurt – die größte Ansiedlung von Rechenzentren.
Durch die Konzentration ist eine sinnvolle Nutzung der Abwärme nicht möglich (weite Leitungswege)
Viele Formulierungen sind zu unkonkret (könnte, sollte, soweit möglich, Dachbegrünung nur wenn, …). Bei Wechsel des Betreibers wären Absprachen hinfällig. Konkrete und verbindliche Festsetzungen fehlen.
Keine städtebauliche Integration möglich
Durch Mono-Gewerbeabhängigkeiten entsteht ein unkalkulierbares Risiko für die städtebauliche und finanztechnische Entwicklung Hattersheims (insgesamt 14 Rechenzentren in Hattersheim)
Beeinträchtigung der Wohnqualität (Verkehr, Luft, Wärme, Lärm, …)
PV-Anlage (Freifläche) nördlich des Gebäudes, also verschattet, auf einer Fläche, die besser als Nuturschutzausgleich begrünt werden sollte. Dafür PV auf Dächer und an Fassaden (süd, ost und west) verpflichtend festschreiben. Nördliche Fassaden und Teile des Daches begrünen.
Antrag auf Abweichung wurde bereits 2014 abgelehnt
Am 10. Oktober 2014 wurde der Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) 2010 zugunsten einer Erweiterung des „Gewerbegebietes Nord“ und eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel: Bau- und Heimwerkermarkt und Baustoff-Drive-In“ im Bereich nördlich der Mainzer Landstraße vom Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt. In der Begründung wurde explizit angeführt: „Außerdem gehe mit einer Erweiterung zu viel landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, die aber in diesem Bereich 'Vorrang vor anderen Nutzansprüchen' habe“
Verkehr:
Weiterführung Heddingheimer Straße, dadurch Belastung der Heddingheimer Straße
Dauerhafter Baustellenverkehr. Auch nach Fertigstellung finden kontinuierlich Ausbau, Erweiterung und Erneuerung der Technik statt. Dadurch dauerhaft Verkehrsbelastung
Gebäude:
25 m +2 m Höhe entspricht 9-10 Stockwerke, keine städtebauliche Integration, massive Beeinträchtigung des Ortsbilds (von Weilbach kommend: jetzt Blick auf Friedhof/Bäume/Grün, zukünftig Blick auf Gebäude 25 m hoch über die gesamte Länge des Friedhofs (280 m)
Ökologie:
Ausweisung im Regionalen Flächennutzungsplan: „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ sowie „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. Fläche soll nahezu vollständig versiegelt werden. Grundwasserbelastung und -erwärmung, Einschränkung des Luftaustauschs, Auswirkungen auf Klima durch Abwärme und Wärmespeicherung der Gebäude, Schadstoffe durch Dieselaggregate, Flächenversiegelung, sehr hoher Stromverbrauch, Beeinträchtigung des Friedhofsareals, Fläche entfällt für die Landwirtschaft und die Naherholung
Auswirkung auf bestehende Wohngebiete:
Ableitung Regenwasser in vorhandenen Kanal, dadurch Verstärkung der bereits bestehenden Probleme z.B. im Heideck bei Starkregen, Verschattung, Lärm, Wärmespeicherung und -abstrahlung der Gebäude, Naherholung wird eingeschränkt
Abwärmenutzung:
Nutzung der Abwärme, nicht verbindlich festgelegt, anfallende Wärmemenge und Wärmebedarf, Infrastruktur (Wärmeübergabe und -leitungen), welche Gebäude sollen angeschlossen werden? Wärmeplanung fehlt, keine Einbindung der Bevölkerung, Abwärmemenge übersteigt bereits jetzt den Wärmebedarf.
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